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Gefäßerkrankungen der Augen

Fundus hypertonicus

Durch länger bestehenden Bluthochdruck kommt es zu typischen Veränderungen an den
Blutgefäßen am Augenhintergrund, teilweise auch zu Veränderungen der Netzhaut oder
des Sehnerven. Aus der Beurteilung des Augenhintergrundes lassen sich Rückschlüsse
auf die Dauer des Bestehens des Bluthochdrucks oder auf die Kreislaufsituation ziehen.

Diabetische Retinopathie

Im Rahmen eines Diabetes mellitus kann es zu Veränderungen am Augenhintergrund
kommen. Am Anfang findet man meistens nur leichte Veränderungen wie z. B. kleine
Blutungen. Der Patient selber bemerkt davon erstmal nichts. Insbesondere bei dauerhaft
schlecht eingestellten Blutzuckerwerten können sich in der Folge aber auch sehr
schwerwiegende Veränderungen entwickeln und im schlimmsten Fall zur Erblindung führen. Damit das nicht passiert, ist eine optimale Blutzuckereinstellung zwingend
erforderlich. Durch die Zusammenarbeit von Hausärzten bzw. Diabetologen mit den
Augenärzten im Rahmen des Diabetesprogramms mit den regelmäßigen augenärztlichen
Kontrollen ist das Auftreten der sehr schweren diabetischen Veränderungen an den Augen
deutlich zurückgegangen. Es ist hierbei sehr wichtig, bereits frühe Veränderungen zu
erkennen und ggf. zu behandeln. Neben der erwähnten Optimierung der
Blutzuckereinstellung und z. B. Auch Blutdruckeinstellung können augenärztlicherseits
eine Lasertherapie oder auch die Injektion eines Medikamentes ins Auge (IVOM)
erforderlich werden. In weit fortgeschrittenen Fällen muss manchmal auch eine Operation
am Auge (Vitrektomie) in einer spezialisierten Klinik erfolgen.

Arterieller Gefäßverschluss

Die Arterien am Augen können wie andere kleine Gefäße auch durch kleine Embolie
verschlossen werden. Bei einem Arterienastverschluss ist nur ein kleineres Gefäß
betroffen, bei einem Zentralarterienverschluss ist der Hauptstamm verschlossen. Es
handelt sich also um einen Infarkt am Auge. Als Patient bemerkt man eine schmerzlose,
plötzliche mehr oder weniger stark ausgeprägte Sehverschlechterung bis hin zur
Erblindung. Wichtig ist hier eine sehr schnelle Therapie, häufig ist eine stationäre
Aufnahme auch zur Abklärung der Ursache unvermeidlich.

Venöser Gefäßverschluss

Beim venösen Gefäßverschluss kann nur ein Ast (Venenastverschluss) oder aber auch der
Venenhauptstamm (Zentralvenenthrombose) verschlossen sein. Ein solcher
Gefäßverschluss macht sich meist durch eine z. T. über mehrere Tage zunehmende, z. T.
auch plötzliche, schmerzlose Sehverschlechterung bemerkbar. Häufig entwickelt sich bei
einem venösen Gefäßverschluss ein Ödem im Bereich der Stelle des schärfsten Sehens,
der Makula. Dieses Ödem wir meist durch Medikamentengabe ins Auge (IVOM)
behandelt. Manchmal sind auch weitere Eingriffe, z. B. eine Lasertherapie im Laufe der
Zeit, erforderlich. Bei einem venösen Gefäßverschluss ist die Suche nach der Ursache
bzw. die Therapie entsprechender Risikofaktoren dringend erforderlich. Dies erfolgt z. Z.
stationär im Krankenhaus, z. T. auch ambulant durch den Hausarzt.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Anforderungen an gutes Sehen am Arbeitsplatz werden immer größer. Die Arbeit am PC gehört inzwischen zum Alltag vieler. In jungen Jahren macht es i. d. R. keine Schwierigkeiten, zwischen Sehen am PC, Lesen und Sehen in der Ferne zu wechseln.

Zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr kommt aber die sogenannte Alterssichtigkeit (Presbyopie) zum Tragen, die „Arme werden beim Lesen länger“ und die meisten von uns benötigen für das Lesen eine andere Korrektur als für das Sehen in der Ferne. Um entspannt zu sehen und Nackenproblemen vorzubeugen, ist oftmals das Tragen einer speziellen PC Arbeitsplatzbrille sinnvoll.

Mit entsprechender Verordnung werden die Kosten hierfür in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber übernommen.

Augenuntersuchung von Kindern

Kinder sind in unserer Praxis besonders willkommen. Kleine Kinder müssen das Sehen
erst noch lernen. Dazu ist es notwendig, dass zum einen jedes Auge für sich die besten
Voraussetzungen dafür hat, zum anderen aber auch dass das Zusammenspiel beider
Augen optimal funktioniert. Hat sich die Sehschärfe in den ersten Lebensjahren nicht
richtig entwickelt, kann dies im Erwachsenenalter nicht mehr nachgeholt und häufig auch nicht mehr einfach durch einen Brille ausgeglichen werden. Insbesondere kleine Schielwinkel sind manchmal kosmetisch völlig unauffällig. Eine einseitige Fehlsichtigkeit und selbst beidseitige höhere Fehlsichtigkeit fallen häufig zu Hause überhaupt nicht auf. Daher ist eine augenfachärztliche Untersuchung schon im Kleinkindalter sehr wichtig. Nur so können therapeutische Maßnahmen wie die Verordnung einer Brille, eine Pflastertherapie oder auch visuelle Frühförderung rechtzeitig eingeleitet und eine möglichst gute Entwicklung der Sehschärfe erreicht werden.

Die Untersuchung gerade kleiner Kinder ist naturgemäß nicht immer ganz einfach. Daher geben wir uns sehr viel Mühe, Ihr Kind einfühlsam und mit altersgerechten Mitteln zu untersuchen. Darauf sind in unserer Praxis Frau Dr. Kauffmann-Mühlmeyer und unsere Orthoptistin Frau Kohaus spezialisiert.

Wann gehe ich denn mit meinem Kind zur Augenärztin/zum Augenarzt? Sofern bei Ihrem Kind seitens des Augen keinerlei Auffälligkeiten bestehen und es in der Familie keine besonderen Augenerkrankungen gibt, sollte eine erste augenärztliche Untersuchung mit 2-3 Jahren erfolgen.

Gibt es aber Auffälligkeiten wie z. B. Schielen, Lidfehlstellungen, Augenzittern, eine weiße Pupille oder ähnliches sollte eine augenärztliche Untersuchung kurzfristig und in jedem Alter erfolgen.

Bei familiärer Belastung mit Augenerkrankungen (z. B. Schielen, Fehlsichtigkeit) ohne offensichtliche Auffälligkeiten bei Ihrem Kind sollte eine erste Untersuchung mit 1 Jahr erfolgen.