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Augenärzte in Münster – Rothenburgpraxis

Rothenburgpraxis Münster
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Telefon: 0251 – 430 05
E-Mail: kontakt@rothenburgpraxis.de

Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
Facharzt für Augenheilkunde (Bundesrepublik Deutschland).

Zusätzliche Aufsichtsbehörden nach §6 Ziffer 3 TDG:
Ärztekammer Westfalen-Lippe, geltende berufsrechtliche Regelungen, siehe www.aekwl.de. Sowie Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, www.kvwl.de.

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Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Anforderungen an gutes Sehen am Arbeitsplatz werden immer größer. Die Arbeit am PC gehört inzwischen zum Alltag vieler. In jungen Jahren macht es i. d. R. keine Schwierigkeiten, zwischen Sehen am PC, Lesen und Sehen in der Ferne zu wechseln.

Zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr kommt aber die sogenannte Alterssichtigkeit (Presbyopie) zum Tragen, die „Arme werden beim Lesen länger“ und die meisten von uns benötigen für das Lesen eine andere Korrektur als für das Sehen in der Ferne. Um entspannt zu sehen und Nackenproblemen vorzubeugen, ist oftmals das Tragen einer speziellen PC Arbeitsplatzbrille sinnvoll.

Mit entsprechender Verordnung werden die Kosten hierfür in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber übernommen.

Augenuntersuchung von Kindern

Kinder sind in unserer Praxis besonders willkommen. Kleine Kinder müssen das Sehen
erst noch lernen. Dazu ist es notwendig, dass zum einen jedes Auge für sich die besten
Voraussetzungen dafür hat, zum anderen aber auch dass das Zusammenspiel beider
Augen optimal funktioniert. Hat sich die Sehschärfe in den ersten Lebensjahren nicht
richtig entwickelt, kann dies im Erwachsenenalter nicht mehr nachgeholt und häufig auch nicht mehr einfach durch einen Brille ausgeglichen werden. Insbesondere kleine Schielwinkel sind manchmal kosmetisch völlig unauffällig. Eine einseitige Fehlsichtigkeit und selbst beidseitige höhere Fehlsichtigkeit fallen häufig zu Hause überhaupt nicht auf. Daher ist eine augenfachärztliche Untersuchung schon im Kleinkindalter sehr wichtig. Nur so können therapeutische Maßnahmen wie die Verordnung einer Brille, eine Pflastertherapie oder auch visuelle Frühförderung rechtzeitig eingeleitet und eine möglichst gute Entwicklung der Sehschärfe erreicht werden.

Die Untersuchung gerade kleiner Kinder ist naturgemäß nicht immer ganz einfach. Daher geben wir uns sehr viel Mühe, Ihr Kind einfühlsam und mit altersgerechten Mitteln zu untersuchen. Darauf sind in unserer Praxis Frau Dr. Kauffmann-Mühlmeyer und unsere Orthoptistin Frau Kohaus spezialisiert.

Wann gehe ich denn mit meinem Kind zur Augenärztin/zum Augenarzt? Sofern bei Ihrem Kind seitens des Augen keinerlei Auffälligkeiten bestehen und es in der Familie keine besonderen Augenerkrankungen gibt, sollte eine erste augenärztliche Untersuchung mit 2-3 Jahren erfolgen.

Gibt es aber Auffälligkeiten wie z. B. Schielen, Lidfehlstellungen, Augenzittern, eine weiße Pupille oder ähnliches sollte eine augenärztliche Untersuchung kurzfristig und in jedem Alter erfolgen.

Bei familiärer Belastung mit Augenerkrankungen (z. B. Schielen, Fehlsichtigkeit) ohne offensichtliche Auffälligkeiten bei Ihrem Kind sollte eine erste Untersuchung mit 1 Jahr erfolgen.